Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) am 1. April 2024
Sehr geehrte Eltern,
am 1. April 2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) in Kraft getreten.
Dies bedeutet, dass eine Anpassung der Hausordnungen an den Schulen Sachsens vorgenommen werden muss.
Folgen des CanG für Schule
Anpassung der Hausordnung
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§26 SächsSchulG) teilnehmen.
Quelle: Auszug aus dem Schulleiterbrief des LaSuB vom 17.04.2024
G.Paul